Forschungszulage in 60 Sekunden.
Bundesweite, themenoffene steuerliche Förderung für Forschung und experimentelle Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Es handelt sich um einen Rechtsanspruch — kein Wettbewerb um Budgets, keine Antragsfrist, kein Kontingent. Dauerhaft verfügbar. Rückwirkende Antragstellung für bis zu vier zurückliegende Wirtschaftsjahre möglich.
Rechtsgrundlage: § 3 FZulG; Wachstumschancengesetz (28.03.2024); Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm (18.07.2025).
Und wo nicht.
Die BSFZ prüft jedes Vorhaben anhand von drei inhaltlichen Kriterien: Neuheit, technische Ungewissheit, planmäßige Vorgehensweise. Softwareprojekte können qualifizieren — aber nicht jedes Softwareprojekt tut das.
Häufig förderfähig
Neue Algorithmen oder Modelle mit technischer Ergebnisungewissheit. Eigene Architektur für ein Problem ohne etabliertes Lösungsmuster. Experimentelle Entwicklung von Plattformmechaniken, Datenpipelines oder Domänenlogik mit iterativer Validierung. Echtzeit-, verteilte oder performancekritische Systeme, deren Entwicklungspfad nicht vorgegeben ist.
In der Regel nicht förderfähig
Integration von Standardprodukten nach dokumentierten Mustern. Klassische CRUD-Anwendungen, Marketingseiten, Content-Systeme nach bekannten Templates. Migrationen auf einen neueren Stack ohne substanzielle Neuentwicklung. UI-Redesigns. Wartung und Fehlerbehebung.
Die Trennlinie in der Praxis
Maßgeblich ist die Arbeit, nicht das Endprodukt. Ein SaaS-Dashboard ist für sich genommen keine Forschung. Das neuartige Datenmodell und der Matching-Mechanismus dahinter können es sein. Wir helfen, beides im Scope und in der Dokumentation sauber zu trennen — die Einordnung treffen der Partner und die BSFZ.
Zwei Rollen. Eine Umsetzung.
Wir sind Softwareentwickler. Wir stellen keine Anträge bei der BSFZ oder beim Finanzamt und erbringen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Das Antragsverfahren läuft über einen spezialisierten Partner — Forschungsmittel.com, ehemaliger H-Studio-Kunde — der die BSFZ-Bescheinigung vorbereitet, die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater übernimmt und beim Festsetzungsantrag unterstützt.
H-Studio
- Scope-Definition mit klar getrennten F&E- und Nicht-F&E-Anteilen
- Umsetzung von MVP, Plattform oder Modernisierung
- Technische Dokumentation in einer Struktur, die die BSFZ erwartet — Hypothesen, geprüfte Alternativen, technische Ungewissheit, Ergebnisse
- Zeit- und Rollendokumentation als Grundlage für spätere Nachweise
Forschungsmittel.com
- Vorprüfung der Projektpassung gegen die FZulG-Kriterien
- Erstellung und Einreichung des BSFZ-Antrags
- Abstimmung mit Ihrem Steuerberater für den Festsetzungsantrag
- Unterstützung bei Rückfragen und Prüfungen der BSFZ
- Tritt als eigenständiger Vertragspartner auf; Honorar und Konditionen werden direkt zwischen Ihnen und Forschungsmittel.com vereinbart
Sie
- Entscheidung über die Antragstellung
- Vertragsverhältnis zu Ihrem Steuerberater und Finanzamt
- Die Zulage fließt an Ihr Unternehmen — nicht an uns oder den Partner
Architekturgeführte Dokumentation, von Anfang an.
Hier deckt sich unsere normale Arbeitsweise mit dem, was die BSFZ sehen muss. Dieselbe architektonische Disziplin, die ein System wartbar macht, macht den F&E-Anteil für eine Prüferin oder einen Prüfer nachvollziehbar.
Vom Gespräch zum Antrag.
Kostenfreies 30-minütiges Eignungsgespräch
Ohne VerpflichtungWir prüfen die Form Ihres Vorhabens mit Ihnen. Sehen wir keinen plausiblen F&E-Anteil, sagen wir das. Ohne Verpflichtung, ohne Verkauf.
Gemeinsame Vorprüfung mit dem Partner
Wenn ein Fit plausibel ist, führt Forschungsmittel.com eine detaillierte Vorprüfung durch. Das Honorar wird Ihnen direkt angeboten.
Architecture Sprint
ab 3,5 k € · 5 TageReguläre H-Studio-Leistung. Scope wird von Anfang an mit F&E-Trennung strukturiert. Mehr zum Sprint.
Umsetzung mit paralleler Dokumentation
Standardisierter MVP- oder Plattform-Build. Die F&E-Dokumentation läuft parallel zur Lieferung, nicht im Nachgang.
BSFZ-Antrag und Festsetzungsantrag
Der Partner reicht ein. Wir liefern technische Nachweise zu. Ihr Steuerberater übernimmt die steuerliche Seite.
FAQ.
Garantieren Sie eine Forschungszulage?
Nein. Das kann seriös niemand. Die inhaltliche Einordnung trifft die BSFZ, die Festsetzung das Finanzamt. Wir tragen dazu bei, dass Substanz und Dokumentation einer Prüfung standhalten.
Wer zahlt wen?
Sie zahlen H-Studio für die Umsetzung. Sie zahlen Forschungsmittel.com direkt für die Antragsarbeit nach deren Konditionen. Die Zulage selbst wird Ihrem Unternehmen gegen die Steuerschuld verrechnet (bzw. erstattet, soweit sie diese übersteigt).
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Ja. Die BSFZ-Bescheinigung kann jedes Unternehmen ohne Vermittler beantragen. Wir arbeiten mit dem Partner, weil Dokumentationsqualität und Erfahrung mit der BSFZ den Ausgang spürbar beeinflussen — die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Was, wenn die BSFZ die Bescheinigung versagt?
Ihr Build ist ausgeliefert und einsatzbereit. Die steuerliche Förderung entfällt. Ein Einspruchsverfahren ist möglich — ob es lohnt, beurteilt der Partner mit Ihnen.
Geht das auch für vergangene Wirtschaftsjahre?
Ja. Eine rückwirkende Antragstellung ist für bis zu vier zurückliegende Wirtschaftsjahre möglich, sofern Dokumentation vorhanden ist. Für bestehende H-Studio-Projekte können wir Dokumentation teilweise nachträglich rekonstruieren.
Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Eine Kumulation mit Programmen wie ZIM oder Pro FIT Berlin ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Es gelten Kumulierungs- und De-minimis-Regelungen, die im Einzelfall vom Steuerberater geprüft werden müssen. Diese Beurteilung liegt nicht in unserem Aufgabenbereich.
Sind Sie Steuerberater oder Förderberater?
Nein. H-Studio ist ein Softwarestudio. Der Partner übernimmt die BSFZ-Arbeit. Ihre Steuerberatung erfolgt durch Ihren Steuerberater. Jede Partei arbeitet innerhalb ihrer eigenen Qualifikation.
Wichtig zu wissen.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen zur Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie stellt keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG dar. Eine auf den Einzelfall bezogene Beratung ersetzt sie nicht.
Die genannten Beträge und Regelungen entsprechen der Gesetzeslage zum Stand 28. Mai 2026, einschließlich der Änderungen durch das Wachstumschancengesetz (28.03.2024) und das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (18.07.2025). Programmparameter können sich ändern; wir aktualisieren diese Seite, sobald sich die Rechtslage ändert.
Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit obliegt ausschließlich der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und dem zuständigen Finanzamt. H-Studio übernimmt keine Garantie — weder ausdrücklich noch konkludent —, dass ein Vorhaben eine Bescheinigung oder eine Zulage erhält. Steuerliche Anträge und Erklärungen liegen in der Verantwortung des Unternehmens und seines Steuerberaters.