Forschungszulage in 60 Sekunden.
Bundesweite steuerliche Förderung für Forschung und experimentelle Entwicklung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Es handelt sich nicht um einen Wettbewerb um ein begrenztes Förderbudget. Ob Vorhaben und Aufwendungen berücksichtigt werden, hängt von den gesetzlichen Kriterien, dem Projektzeitraum und den verfügbaren Nachweisen ab.
Rechtsgrundlage: §§ 2–4 FZulG; amtlicher Gesetzestext und Informationen der BSFZ. Beträge gelten nur unter den jeweils genannten gesetzlichen Voraussetzungen.
Nicht das Produktetikett entscheidet.
Die BSFZ prüft jedes Vorhaben anhand von drei inhaltlichen Kriterien: Neuheit, technische Ungewissheit, planmäßige Vorgehensweise. Softwareprojekte können qualifizieren — aber nicht jedes Softwareprojekt tut das.
Kann einen F&E-Anteil enthalten
Arbeit an neuen Algorithmen, Modellen oder technischen Verfahren, deren Ergebnis tatsächlich ungewiss ist und deren Lösungswege planmäßig erprobt werden müssen. Maßgeblich ist das konkrete Arbeitspaket, nicht die Software als Ganzes.
Typischerweise Standardumsetzung
Bekannte Integrationen, gewöhnliche CRUD-Anwendungen, Websites nach etablierten Mustern, reine Oberflächenarbeit, Wartung und Migrationen ohne technische Ungewissheit erfüllen die F&E-Kriterien nicht allein durch ihre Umsetzung.
Die Einordnung bleibt unabhängig
H-Studio kann experimentelle und standardisierte Entwicklungsarbeit in Umfang und Dokumentation trennen. Wir erklären die Arbeit nicht selbst für förderfähig. Eine Fachstelle prüft den Antrag; BSFZ und Finanzamt entscheiden im vorgesehenen Verfahren.
Entwicklung, fachliche Prüfung und Steuerantrag bleiben getrennt.
H-Studio verantwortet Softwareentwicklung und vereinbarte technische Dokumentation. Wir erbringen keine Steuer- oder Rechtsberatung und entscheiden nicht über Förderfähigkeit. Bei Bedarf kann Forschungsmittel.com als unabhängiger Anbieter bei der BSFZ-Antragstellung unterstützen; steuerliche Fragen bleiben bei Ihrer Steuerberatung.
H-Studio
- Trennung experimenteller Arbeitspakete von Standardumsetzung
- Umsetzung von MVP, Plattform oder Modernisierung
- Vereinbarte Dokumentation von Hypothesen, Alternativen, technischer Ungewissheit und Ergebnissen
- Arbeitspaket- und Rollennachweise, soweit sie Teil des vereinbarten Lieferumfangs sind
Forschungsmittel.com
- Optionale Vorprüfung anhand der FZulG-Kriterien
- Optionale Unterstützung bei Vorbereitung und Einreichung des BSFZ-Antrags
- Eigenständiger Vertrag, eigenes Honorar und eigene Verantwortung
- Nicht Bestandteil des Softwareentwicklungsvertrags mit H-Studio
Ihr Unternehmen und Ihre Steuerberatung
- Entscheidung über Antrag und beauftragte Fachstellen
- Verantwortung für die Kommunikation mit dem Finanzamt
- Verantwortung für Steuererklärungen und steuerliche Nachweise
Technische Dokumentation wird als Teil der Umsetzung vereinbart.
Wartbare Software profitiert ohnehin von dokumentierten Entscheidungen und nachvollziehbaren Arbeitspaketen. Bei einem möglichen F&E-Anteil kann der Dokumentationsumfang erweitert werden, ohne daraus eine Förderzusage abzuleiten.
Vom Softwareumfang zur getrennten Antragstellung.
Gespräch zum Softwarevorhaben
Wir klären Produkt, technische Fragestellungen und den Entwicklungsbedarf. Dieses Gespräch ist keine Förderfähigkeitsprüfung.
Unabhängige fachliche Vorprüfung
Möchte das Unternehmen eine mögliche Antragstellung untersuchen, beauftragt es dafür eine geeignete unabhängige Fachstelle. Umfang und Honorar werden direkt vereinbart.
Technischer Umfang und Dokumentationsplan
H-Studio definiert Softwareumfang, Arbeitspakete und vereinbarte technische Nachweise, ohne eine steuerliche Förderfähigkeit zu versprechen.
Softwareentwicklung mit parallelen Nachweisen
Technische Entscheidungen, Versuche und Ergebnisse werden während der Umsetzung im vereinbarten Umfang dokumentiert.
BSFZ-Antrag und Festsetzungsantrag
Unternehmen, beauftragte Fachstelle und Steuerberatung führen die formalen Anträge durch. H-Studio liefert vereinbarte technische Unterlagen zu.
Die Forschungszulage ersetzt keine klare Softwareleistung.
Wählen Sie zuerst die Leistung, die zum tatsächlichen Produkt- oder Modernisierungsvorhaben passt. Ein möglicher F&E-Anteil wird anschließend als getrenntes Arbeitspaket betrachtet.
FAQ.
Garantieren Sie eine Forschungszulage?
Nein. Die BSFZ prüft, ob das Vorhaben die F&E-Kriterien erfüllt; das Finanzamt setzt die Zulage fest. H-Studio liefert ausschließlich die Softwareentwicklung und vereinbarte technische Nachweise.
Wer zahlt wen?
Der Vertrag mit H-Studio umfasst Softwareentwicklung und vereinbarte technische Dokumentation. Fachstellen und Steuerberatung werden von Ihrem Unternehmen separat und zu deren eigenen Bedingungen beauftragt.
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Der BSFZ-Antrag kann vom Unternehmen selbst gestellt werden. Ob Sie ihn intern vorbereiten oder eine Fachstelle beauftragen, entscheiden Sie. Steuerliche Fragen sollten mit Ihrer Steuerberatung geklärt werden.
Was, wenn die BSFZ die Bescheinigung versagt?
Softwarevertrag und Förderentscheidung bleiben getrennt. Eine versagte Bescheinigung ändert die vereinbarte Softwarelieferung nicht. Fragen zu Rechtsbehelfen gehören zur beauftragten Fach-, Rechts- oder Steuerberatung.
Geht das auch für vergangene Wirtschaftsjahre?
Fristen und verwertbare Nachweise hängen von Projektzeitraum und Steuersituation ab. Lassen Sie die konkreten Jahre prüfen, bevor Sie mit einer rückwirkenden Antragstellung planen. H-Studio kann nur technische Arbeit dokumentieren, die noch nachvollziehbar belegt werden kann.
Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderprogrammen kombinieren?
Andere Programme und beihilferechtliche Regeln können dieselben Aufwendungen betreffen. Das muss für das konkrete Vorhaben durch die zuständige Fachstelle und Steuerberatung geprüft werden; H-Studio beurteilt keine Kumulation.
Wichtig zu wissen.
Diese Seite enthält allgemeine Informationen zur Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG). Sie stellt keine Steuerberatung im Sinne des § 1 StBerG und keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG dar. Eine auf den Einzelfall bezogene Beratung ersetzt sie nicht.
Die genannten Beträge und Regelungen entsprechen dem am 18. Juli 2026 verfügbaren amtlichen Gesetzestext. Gesetzeslage und Verwaltungspraxis können sich ändern; prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Die abschließende Beurteilung der Förderfähigkeit obliegt ausschließlich der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und dem zuständigen Finanzamt. H-Studio übernimmt keine Garantie — weder ausdrücklich noch konkludent —, dass ein Vorhaben eine Bescheinigung oder eine Zulage erhält. Steuerliche Anträge und Erklärungen liegen in der Verantwortung des Unternehmens und seines Steuerberaters.